Mit der Familie oder mit Freunden an warmen Tagen im Garten zu sitzen und zu grillen, kann eine gesellige und köstliche Sache sein, doch Jahr für Jahr ereignen sich dabei laut der "Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin" rund 4.000 Grillunfälle. Neben Verbrennungen fallen auch Gegenstände unterschiedlichster Art den Flammen zum Opfer. Doch was ist zu tun, wenn der Schaden da ist?
Eine gute Absicherung ist zwar wichtig, doch noch wichtiger ist eine sichere Ausstattung und ein paar Grundregeln, die jeder beachten sollte, um Unfällen vorzubeugen. Mit unserer Checkliste wird Ihre Grillparty ein voller Erfolg. Und hier bereits ein paar Tipps vorweg:
- Sollten Sie sich beim Grillen selbst verletzten, deckt eine private Unfallversicherung solche Schäden ab. Die Hausratversicherung zahlt z. B., wenn Ihre Gartenmöbel in Flammen aufgehen. Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch eine dritte Person entstehen, die nicht über den Versicherungsvertrag mitversichert ist
Was tun, wenn es doch passiert ist?
- Am wichtigsten: Bei Personenschäden sollte unverzüglich der Notruf verständigt werden.
- Damit die Versicherung den Schadensfall abwickeln kann, sollte dieser bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden.
- Wichtige Angaben sind u. a. Namen des Schadensveruarsachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
- Schadenfotos in Detail- und Gesamtansicht sollten immer mit eingereicht werden.
- Wenn vorhanden, können auch schon schadenbedingte Kostenvoranschläge eingereicht werden.
Zur Checkliste - Welche Versicherung kommt für welchen Grillschaden auf?
Zur Newsübersicht